3 Abs. ; Mörsberger, ZfJ 1997, S. 157 ff. 9.1 Hilfe zur Erziehung als Sozialleistung. 12; s. auch VG Frankfurt, Beschluss v. 15.8.1991, VII/VG 1526/91 und vom 16.9.1991, ZfJ 1991, S. 604 ff. auch Rz. § 1 Abs. Um das abzuklären und um zu klären, ob das Jugendamt die Hilfe zur Erziehung von den Voraussetzungen des SGB VIII her für durchführbar hält, hat das Gericht die Verpflichtung, vor einer Entscheidung nach §§ 9, 12 JGG das Jugendamt anzuhören (§ 12 JGG). 62 Landesrecht konnte im Übrigen die Übergangsregelung ausschließen oder eine andere Übergangsfrist vorsehen (Art. Fachzentrum für Pflegekinderwesen Sachsen-Anhalt, Kommentierung von: Prof. Hannelore Häbel, Evangelische Fachhochschule Ludwigsburg. Goldstein u.a. Pflegen Großeltern ihr Enkelkind, besteht Anspruch auf Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege bei den Großeltern nur dann, wenn diese nicht nur zur unentgeltlichen Pflege nicht bereit sind, sondern sie darüberhinaus die Pflege des Enkelkindes auch nicht in Erfüllung ihrer Unterhaltspflicht leisten (BVerwG a.a.O.). SGB XI: Soziale Pflegeversicherung SGB XII: Sozialhilfe Das Recht des SGB soll zur Verwirklichung sozialer Gerechtigkeit und sozialer Sicherheit die Sozialleistungen gestalten und u. a. dazu beitragen, ein menschenwürdiges Dasein zu sichern, die Familie zu schützen sowie besondere Belastungen des Lebens abzuwenden oder auszugleichen. Einschränkend u.a. Das Kind oder der Jugendliche hat dabei keinen eigenen Rechtsanspruch auf die Hilfe zur Erziehung. 7) erstellten „Produktplänen“ steht nur dann im Einklang mit dem Gesetz, wenn die Pläne so „flexibel“ sind, das tatsächlich nach dem erzieherischen Bedarf im Einzelfall entschieden werden kann (s. auch Rz. Sie muss pädagogisch geeignet und notwendig sein, eine dem Kindeswohl entsprechende Erziehung zu ermöglichen (§ 27 Abs. des/r Jugendlichen mitzuberücksichtigen ist. Das Spannungsverhältnis beider Systeme wird verstärkt durch die im JGG zum Teil vorgenommene direkte Verknüpfung von Jugendhilfeleistungen mit den Zielen des Jugendstrafrechts. 1 in Verbindung mit § 5 JWG ein vergleichbarer Spielraum bestand. (§ 27 Rz. Gleiches muss auch für Maßnahmen der Eingliederungshilfe für körperlich und geistig behinderte Kinder und Jugendliche gelten, wenn sie als Antwort auf einen erzieherischen Bedarf geleistet werden. Rezension lesen Buch bestellen Peter-Christian Kunkel (Hrsg. Das sind die Eltern (§ 1626 BGB), auch beim nichtehelichen Kind nach Inkrafttreten des Kindschaftsrechtsreformgesetzes am 1. § 13 Abs. 2, 2229 BGB, § 5 RKEG, § 36 SGB I, § 59 FGG). Sie widerspricht nicht nur der für eine produktive Zusammenarbeit zwischen Eltern (bzw. sind Maßnahmen bereits eingeleitet oder gewährt worden, hat das Jugendamt die Staatsanwaltschaft bzw. 11/5948, S. 68). Lebensjahr ein eigenes Antragsrecht auf Sozialleistungen einräumt, findet im Zusammenhang mit Hilfe zur Erziehung mangels eigenem Rechtsanspruch der jugendlichen keine Anwendung (s. Rz. 7). 2 Satz 3 BGB). Arbeits- und Beschäftigungsmaßnahmen (§ 27 Abs. Es findet jedoch vor allem da seine Grenzen, wo das Team keine fachliche Legitimation (z.B. Sie soll bei Bedarf Ausbildungs- und Beschäftigungsmaßnahmen im Sinne des § 13 Absatz 2 einschließen. Spricht der erzieherische Bedarf im Einzelfall für eine pädagogisch intensivere Hilfe wie etwa Heimerziehung, so ist diese zu gewähren, auch wenn vorher noch keine „schwächere“ Hilfeart z.B. Die Sanktionsform, Hilfe zur Erziehung i.S.d. Hilfe zur Erziehung ohne Einwilligung der Personensorgeberechtigten ist im SGB VIII nicht vorgesehen. § 27 Rz. § 31 SGB 1 formuliert den vom Prinzip der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung umfassten Grundsatz des Vorbehalts des Gesetzes, der es der Verwaltung untersagt, Rechte der Beteiligten ohne gesetzliche Ermächtigung aufzuheben bzw. 2 Satz 1 bewusst nur beispielhafte Aufzählung von Hilfearten u.a. Kreft, 1989, S. 49), entschieden (zum Verhältnis von Jugendhilfeleistungen und Leistungen der Arbeitsverwaltung s. § 10 Abs. Um Hilfe zur Erziehung im Rahmen der gesetzlich vorgesehenen Beteiligungsstrukturen durchführen zu können, können auch Eingriffe in die Mitwirkungsrechte der Eltern bzw. Das entspricht der alten Rechtslage, nach der über § 6 Abs. Das Familiengericht legt den Eltern die Verpflichtung auf, Hilfe zur Erziehung in Anspruch zu nehmen. „Outputorientierten Steuerung in der Jugendhilfe“ (Rz. 1 Satz 1). Zur Realisierung von Hilfe zur Erziehung sind – je nach dem im Einzelfall bestehenden Maß der Gefährdung und der zu erwartenden Mitwirkungsbereitschaft der Eltern bei der Planung und Durchführung der Hilfe zur Erziehung (§§ 36, 37) – grundsätzlich vor allem folgende Maßnahmeformen denkbar: 56 1 SGB 1, der Jugendlichen ab dem 15. Die zentrale sachliche Zuständigkeit für die Gewährung von Hilfe zur Erziehung liegt nach dem SGB VIII beim örtlichen Träger (§ 85). Daraus folgt, dass Jugendhilfe grundsätzlich nicht an die Definitionen der Krankenkassen zum Begriff Therapie und zu den Therapiearten gebunden ist. Das diese Interpretation immer schon verfassungswidrig gewesen sei, wird in der Begründung des Regierungsentwurfes zum KJHG unterstellt, ohne darzulegen, ob bzw. Hier besteht ein rechtliches Vakuum, das zu Lasten des Kindes geht. § 27 Abs. § 6. 1 Nr. 9 f.), enthält mit dem Begriff Entwicklung den Hinweis darauf, dass es bei der Kindeswohlbetrachtung nicht allein um die Beurteilung eines Status quo geht, sondern die Frage nach dem Entwicklungsprozess der Kinder und Jugendlichen miteinzubeziehen ist. 72). bei der Leistung von Sozialhilfe (§ 5 BSHG). Für die Verwaltungstätigkeit der Jugendhilfebehörden gelten die Vorschriften des SGB X (§ 1 Abs. Sie soll bei Bedarf Ausbildungs- und Beschäftigungsmaßnahmen im Sinne des § 13 Abs. 52). Zum anderen hat die Vorschrift das Ziel, den Betroffenen das soziale Umfeld als Sozialisations- und Lebensbezug möglichst zu erhalten (s. auch § 80 Abs. Coester, FamRZ 1991, S. 260; OLG Frankfurt, ZU 1993, S. 561 ff.). des Jugendlichen bestehenden erzieherischen Bedarf zu decken. § 27. Damit ist das Jugendgericht jedoch nicht legitimiert, Hilfe zur Erziehung im Sinne von § 27 anzuordnen. Der Bedarfsbegriff ist als unbestimmter Rechtsbegriff näher zu konkretisieren. 1 jetzt einheitlich die Bedingung, dass eine dem Kindeswohl entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist (Rz. aus der Familie und dem Freundeskreis). Ist Gewährung einer Hilfe zur Erziehung eilbedürftig, können die Leistungsberechtigten im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes grundsätzlich auch eine einstweilige Anordnung erwirken (§ 123 VwGO). Berechtigt zur eigenständigen Geltendmachung des Anspruchs auf Hilfe zur Erziehung ist ein minderjähriger Elternteil ab Vollendung des 15. Zur Stellung der Hilfe zur Erziehung im Maßnahmesystem des JGG s. Rz. § 11 JGG: Richterliche Bestimmung der Laufzeit von Weisungen, Verhängung von Jugendarrest bei Zuwiderhandlungen) verhindern den Aufbau einer notwendigen Vertrauensbeziehung zwischen dem Jugendlichen und betreuender Person und lassen pädagogische Aushandlungsprozesse (so auch § 36) ins Leere gehen. Rz. Das verwaltungsrechtliche Prinzip der Verhältnismäßigkeit steht dem nicht entgegen. durch lokale Nähe, Alltagszusammenhänge oder auch bei räumlicher Entfernung durch besondere Bedeutung für die emotionalen Bindungen des Kindes bzw. Zu letzteren gehören insbesondere Einrichtungen, die eine Schul- oder Berufsausbildung anbieten (§ 85 Abs. Rz. Art und Umfang der Hilfe richten sich nach dem erzieherischen Bedarf im Einzelfall; dabei soll das engere soziale Umfeld des Kindes oder des Jugendlichen einbezogen werden. Sie können dazu Hilfe zur Erziehung (z.B. dazu Rz. durch Antragstellung auf Hilfe zur Erziehung), das er die Betreuung nicht (mehr) als unentgeltliche Betreuung im Rahmen der Personensorge erbringt, sondern als Hilfe zur Erziehung in seiner Familie als Pflegefamilie (BVerwG, NDV-RD 1996, S. 91; s. auch Rz. 2 Nr. 55 1 Satz 3 Nr. dann, wenn die Verwandten die Bereitschaft zur unentgeltlichen Pflege zurückziehen. (4) Wird ein Kind oder eine Jugendliche während ihres Aufenthalts in einer Einrichtung oder einer Pflegefamilie selbst Mutter eines Kindes, so umfasst die Hilfe zur Erziehung auch die Unterstützung bei der Pflege und Erziehung dieses Kindes. 19 Abs. Die Bestellung eines Ergänzungspflegers wurde in dem Zusammenhang notwendig, um das Recht des Kindes auf Einlegung einer Verfassungsbeschwerde gegen den Willen und die Interessen der Personensorgeberechtigten durchzusetzen. 7 Nicht unwesentlich wird die Lebenssituation der Kinder und Jugendlichen durch ihr soziales Umfeld geprägt. Von Bedeutung ist aber auch in diesem Zusammenhang grundsätzlich das Prinzip der Freiwilligkeit. 3 Satz 1 wird gleichzeitig klargestellt, dass auch andere Aspekte außer „Leistungen“ Bestandteile der Hilfe zur Erziehung sein können. Das Jugendgericht kann weder das Jugendamt noch einen freien Träger verpflichten, Hilfe zur Erziehung anzubieten (vgl. Die Offenheit des Katalogs ermöglicht es, unter den Voraussetzungen des § 27 Abs. S. 299). Diese unbefriedigende Rechtslage macht noch einmal die durch den Wegfall des eigenen Anspruchs auf Hilfe zur Erziehung schwache Rechtsposition der Kinder und jugendlichen deutlich (s. auch Rz. 2 erfolgen. hat der öffentliche Träger den gestellten Antrag auf Hilfe zur Erziehung nicht innerhalb von drei Monaten entschieden, können Anspruchsberechtigte Verpflichtungsklage beim Verwaltungsgericht (§§ 42, 75 VwGO) erheben. **Maßnahmeformen nach § 1666 BGB** können außer dem (Teil-)Entzug der elterlichen Sorge u.a. § 13 Abs. Zentraler Orientierungsrahmen dieses Tatbestandsmerkmals ist der Begriff des Kindeswohls. In dem bis Ende 1990 gültigen AuslG von 1965 war lediglich „Fürsorgeerziehung in einem Heim“ ausdrücklich als Ausweisungsgrund (§ 10 Abs. Bei Abwägung der unterschiedlichen Interessenlagen muss letztlich immer das Kindeswohl ausschlaggebend sein. Supervision zu begegnen ist (s. auch ausdrücklichen Auftrag der Jugendhilfe in § 9 Nr. schriftlich bestätigter Verwaltungsakt ist grundsätzlich mit einer schriftlichen Begründung zu versehen, die die wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Gründe enthalten muss, die die Behörde zu ihrer Entscheidung bewogen haben (§ 35 Abs. Im1. 1993, S. 488 f.). Da sich Art und Umfang der Hilfe gern. Ein Aushandlungsprozess kann verfahrensrechtlich lediglich die „richtige“ Antragstellung bzw. 8 3 Satz 1). April 1993 die bis dahin in § 27 Abs. die Problemlage des Kindes (noch) keinen Fall des § 1666 BGB darstellt, aber eine Hilfe zur Erziehung notwendig wäre. I S. 1163) 8b Fachliche Beratung und … 2 Satz 1 verweist insbesondere auf die Hilfearten der §§ 28 bis 35 als bisher in der Praxis im Zuge der Differenzierung der Erziehungshilfe entwickelte typische Arten der Hilfe zur Erziehung. 87 SGB VIII, so dass u.U. 1). Die Betonung der Verbindung der therapeutischen mit den pädagogischen Leistungen durch den Gesetzgeber entspricht der fachlichen Bedeutung, den die Verknüpfung beider Bereiche in der Praxis der Hilfe zur Erziehung hat. Ein weiterer Fall, in dem sich eine sogen. 1 Satz 1 SGB X). Ist das der Fall bzw. Erziehung auch dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten und zu schaffen. 1 und 2 zu decken, sind sie grundsätzlich als Hilfe zur Erziehung zu gewähren, um einen ganzheitlichen Hilfeansatz (Rz. 3 Satz 2 ist als „Soll-Vorschrift“ formuliert. Arbeitsgemeinschaft für Jugendhilfe, Forum Jugendhilfe 1990, S. 9 f.; Deutscher Verein, Schriften Allgemeinen Inhalts 2/ 1989, S. 57; BAG Freie Wohlfahrtspflege, Unsere Jugend 1990, S. 180; Internationale Gesellschaft für Heimerziehung, JugendhilfeInformationen Sonderausgabe 1988, II; Sozialistische Jugend – Die Falken, Deutsche Jugend 1990, S. 148) und gegen das Votum des Bundesrates (BT-Drucks. 12 JGG verweist ausdrücklich darauf, das die Leistung der Hilfe unter den Voraussetzungen des SGB VIII zu erbringen ist, und macht damit deutlich, das die auf Veranlassung des Jugendgerichts zustande gekommene Hilfe zur Erziehung sich formal und inhaltlich nicht von der Sozialleistung „Hilfe zur Erziehung“ unterscheidet (s. auch § 82 Abs. 12a). 19). § 27 Abs. § 1 Abs. sich entwickelnden) Formen der Psychotherapie im Rahmen der Hilfe zur Erziehung in Betracht. Das mit dem Gebot der Orientierung am Einzelfall zum Ausdruck gebrachte Individualisierungsprinzip (ähnlich für die Sozialhilfe § 3 BSHG) soll sicherstellen, das die Hilfe auf die Besonderheiten des Einzelfalls zugeschnitten wird. Hilfe zur Erziehung umfasst darüber hinaus auch andere Leistungen wie z.B. 73), dessen Konkretisierung ausschlaggebend ist für die Frage, welche Hilfeart in welchem Umfang für die Entwicklung des Kindes bzw. § 27 Abs. Abschieben der Kinder und Jugendlichen in die nächste „zuständige“ (Spezial-)lnstitution bedeuten (sogen. Die Leistungsverpflichtung richtet sich an den Träger der öffentlichen Jugendhilfe (§ 3 Abs. 7). Bei letzterem ist der ihm durch Entscheidung des Vormundschaftsgerichts übertragene Wirkungskreis ausschlaggebend (s. auch Rechtsstatus der Pflegeperson bei Familienpflege nach Übertragung von Angelegenheiten der elterlichen Sorge durch das Familiengericht, § 1630 Abs. Die Jugendhilfebehörde entscheidet über die Gewährung von Hilfe zur Erziehung gern. Die Verknüpfung beider Hilfen darf nicht dazu führen, dass die Kinder und Jugendlichen ihr gesetzlich eingeräumtes Recht auf Eingliederungshilfe verlieren. Ei lässt der Praxis Raum für Flexibilität bei der Bestimmung der Hilfe und im Zusammenhang mit der Neu- und Weiterentwicklung von Hilfeangeboten. (1) Werden dem Jugendamt gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder Jugendlichen bekannt, so hat es das Gefährdungsrisiko im … Darüber hinaus wurde z.T. Eine entscheidende Funktion kommt Hilfe zur Erziehung im Zusammenhang mit der sogen. 2 Nr. 15 1 und 2 macht es notwendig, das das Jugendamt seine Entscheidungen eingehend und nachvollziehbar begründet (s. dazu auch Rz. BVerwG, NJW 1972, S. 597; VGH Baden-Württemberg, FEVS 39, S. 472 ff.) 2 JGG). Das Familiengericht kann die öffentliche Verwaltung im Rahmen des § 1666 BGB nicht zu einem bestimmten Handeln verpflichten und auch die Ausführung der Anordnung nicht kontrollieren. IGfH-Arbeitsgruppe „Alternativen zur Geschlossenen Unterbringung“ 1984; v. Wolffersdorff/Sprau-Kuhlen/Kersten, 1996; Arbeitsgruppe „Geschlossene Unterbringung“ 1995). 65 5 JGG), an einem sozialen Trainingskurs teilzunehmen (§ 10 Abs. Jugendbericht, S. 41). Problematisch wird diese Rechtslage ausnahmsweise dann, wenn ein Kind bzw. 2 wird dadurch nicht in Frage gestellt. Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes v. 26. Die atypischen Umstände ergeben sich aus den Besonderheiten des Einzelfalles und können entsprechend den verschiedenen Formen des Einbeziehens (Rz. Zum Ausgleich sozialer Benachteiligung gehört die Verbesserung der Chancen auf dem Arbeitsmarkt. 2 JGG „Hilfe zur Erziehung in Anspruch zu nehmen“ eröffnet damit dem Jugendlichen keinen eigenen – neben dem den Personensorgeberechtigten nach § 27 zustehenden – Anspruch auf Hilfe zur Erziehung. bei Berücksichtigung des Auftrags der Jugendhilfe zur Förderung der Gleichberechtigung und zum Abbau der Benachteiligung von Mädchen (§ 9 Nr. Die Regelung des § 27 entspricht weder rechtlich noch pädagogisch der schon lang anhaltenden Diskussion, die Rechtsstellung von Kindern und Jugendlichen zu stärken (vgl. 11 /5948, S. 69). Es enthält im Gegensatz zum JWG keine Rechtsgrundlage für vormundschaftsrichterliche Anordnungen von erzieherischen Hilfen und vollzieht damit einen entscheidenden Schritt zur Überwindung des Eingriffscharakters des bisherigen Jugendhilferechts. 3) vorliegen, wenn sich – wie es in der Praxis häufig geschieht – die bestehenden Angebote der Jugendarbeit in einer Kommune von ihrer Konzeption her ausschließlich an den Bedürfnissen von Jungen orientieren. Mit der Beseitigung dieses Anspruchs fällt das SGB VIII hinter bisher geltendes Recht zurück. welche fachlichen Auseinandersetzungen zu dieser Frage stattgefunden haben (vgl. Schellhorn/Wienand, § 27 Rz. Hält das Familiengericht im Fall des § 1666 BGB unter Abwägung der Grundsätze der Geeignetheit und Erforderlichkeit, der Verhältnismäßigkeit sowie des geringstmöglichen Eingriffs (dazu Münder, AK-BGB, §§ 1666 – 1666a, Rz. „Neue Steuerungsmodelle“, die z.B. Zwar erfordert das Gesetz auch hier wieder eine Negativfeststellung (vgl. Es gebietet nur eine Abwägung im Einzelfall gleich geeigneter Hilfearten. 7 AuslG ah Ausweisungsschutz formuliert, das der Ausweisungsgrund nicht „für einen Minderjährigen, dessen Eltern oder dessen allein personensorgeberechtigter Elternteil sich rechtmäßig im Bundesgebiet aufhalten“, gilt. Dabei kommt eine Verknüpfung mit ambulanten, teilstationären und stationären Hilfen in Betracht (BT-Drucks. Haben sie verschiedene gewöhnliche Aufenthalte, kommt der Frage nach der Personsorge und dem gewöhnlichen bzw. Die Verpflichtung zur Leistung von Ausbildungs- und Beschäftigungsmaßnahmen richtet sich wie bei anderen Leistungen auch nach den Voraussetzungen und Bedingungen des § 27 Abs. 11) verbietet sich danach schon aus verfassungsrechtlichen Gründen. Das Familiengericht bestellt einen Pfleger, der Hilfe zur Erziehung beantragt. 3 Satz 1). Er hat Hinweischarakter bzw. Zur Realisierung dieser Bedingung eröffnet die in § 27 Abs. 1 Satz 1 BGB). 20; Oberloskamp, ZfJ 1990, S. 265 ff. Bedingung dafür, das eine richterliche Weisung auch als Hilfe zur Erziehung durchführbar ist, wäre zunächst das Vorliegen der Voraussetzungen des § 27. ob es sich gemessen an der Lebenssituation der Kinder und Jugendlichen in der Regel nicht nur um alternative „Hilfslösungen“ handeln kann (vgl. In dem Fall ist zu prüfen, ob Hilfe zur Erziehung als Verwandtenpflege gem. 11/6576, S. 87) und das in der Praxis der Jugendhilfe u.a. sonstige betreute Wohnform (§ 34) und Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung (§ 35) ambulante und sogen. 2.2 Nichtgewährleistung einer dem Kindeswohl entsprechenden Erziehung. Mit der ausdrücklichen Aufnahme der Ausbildungs- und Beschäftigungsmaßnahmen in den Leistungsbereich der Hilfe zur Erziehung – ebenso wie mit ihrer Aufnahme als Angebot der Jugendsozialarbeit in § 13 Abs. Grenzen erfährt letztere Zielsetzung allerdings durch den erzieherischen Bedarf im Einzelfall (vgl. § 41 das Landesjugendamt bzw. Lebt ein Kind oder ein Jugendlicher zwei Jahre bei einer Pflegeperson und ist sein Verbleib bei der Pflegeperson auf Dauer zu erwarten, ist der örtliche Träger zuständig, in dessen Bereich die Pflegeperson ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat (§ 86 Abs. 2). 2 SGB X nicht in Betracht. Zu denken ist hier z.B. Die Zweispurigkeit der sachlichen Zuständigkeit im JWG und damit der Kostenträger führte – verbunden mit den im JWG zur Verfügung gestellten unterschiedlichen Auffälligkeitskriterien (Rz. Ein mündlicher Verwaltungsakt ist schriftlich zu bestätigen, wenn daran ein berechtigtes Interesse besteht und der/die Betroffene dies unverzüglich verlangt (§ 33 Abs. aufrechterhalten zu können (zur fach- und bedarfsgerechten Ausstattung der Jugendämter s. § 79 Abs. auch andere Leistungen des SGB VIII sein) bereits durchgeführt oder eingeleitet ist und sie die weitere Verfolgung nicht für erforderlich hält (§ 45 Abs. Gemeinwesenorientierte Konzepte, die z.B. Dies sind neben Hilfen außerhalb der Herkunftsfamilie wie Familienpflege (§ 33), Heimerziehung bzw. Konfliktsituation ist bezogen auf den Einzelfall zu bestimmen. 15) ergeben. 66). S. auch Rz. § 27 Abs. § 12 JGG in Anspruch zu nehmen, gehört zu den Erziehungsmaßregeln des JGG (§ 9 Nr. 28). Die Auslegung der Kindeswohlformel des § 27 ließe auch die Subsumtion der Fälle zu, in denen Eltern der Ansicht sind, die Enge und Isolation heutiger Kleinfamilien, die aufgrund geringer Personenzahl soziale Erfahrungen von Kindern und Jugendlichen reduzieren und so an die Grenze ihrer Erziehungsangebote stoßen (zur Erziehungsfähigkeit der Familie vgl. ISBN 978-3-406-66634-6. Das Ausschöpfen, d.h. das automatische Durchlaufen pädagogisch zunächst weniger intensiver Angebote, bevor eine pädagogisch intensivere Hilfeart geleistet wird, ist vom Gesetz nicht vorgesehen. 6 GG und einem fehlenden eigenständigen Erziehungsauftrag der Jugendhilfe abgelehnt: „Ein eigenständiges, mit der Elternverantwortung konkurrierendes Erziehungsrecht kommt dem Staat aufgrund der Vorrangentscheidung in Art. 3 die Auswirkung der gesellschaftlichen Benachteiligung von Mädchen und Frauen auf die persönliche Lebenssituation des betroffenen Mädchens zu reflektieren und bei der Auswahl der konkreten Hilfe zu beachten, das sie zum Abbau geschlechtsspezifischer Benachteiligungen beiträgt. identisch mit der Hilfeart der sozialen Gruppenarbeit (§ 29). 18 Die Bestellung eines Pflegers wird in der Praxis in der Regel für notwendig erachtet, wenn gegen den Willen der Eltern Fremdunterbringung durchgeführt werden soll. Die Zuschreibung der Behinderung wirkt als Stigma und verleitet dazu, „Sondereinrichtungen“ für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche zu schaffen. Die Sozialleistung „Hilfe zur Erziehung“ und die vorläufige Erziehungsanordnung des § 71 JGG unterscheiden sich grundlegend in ihren Voraussetzungen, Rahmenbedingungen und Zielsetzungen. Eine Anordnungskompetenz ist in der Praxis soweit ersichtlich bisher auch nicht erforderlich, um sicherzustellen, dass tatsächlich Hilfe zur Erziehung in Anspruch genommen wird. 8a SGB VIII ist keine Aufgabe i.S.d. Peschel-Gutzeit, FuR 1993, S. 208). Er verlangt keine ausschließliche Festlegung auf die familiäre Erziehung, sondern umfasst als Gründe auch Faktoren, die unabhängig von der Familie eine sogen. Halbsatz AuslG jedoch nicht für Minderjährige gilt, deren Eltern oder allein personensorgeberechtigter Elternteil sich rechtmäßig im Bundesgebiet aufhalten. §§ 5, 6 JWG, „Gefährdung und Schädigung“ bei Erziehungsbeistandschaft und Freiwilliger Erziehungshilfe und „Verwahrlosung“ bei Fürsorgeerziehung. § 27 durchgeführt werden, könnte das nur unter den Voraussetzungen und bei Beachtung der Zielsetzungen des SGB VIII erfolgen. (3) Hilfe zur Erziehung umfasst insbesondere die Gewährung pädagogischer und damit verbundener therapeutischer Leistungen. Stadtteil) mit umfasst. 1, 2 GG geschützter Menschenwürde und dem Recht auf freie Entfaltung ihrer Persönlichkeit (vgl. 39 1 bezieht. Rz. § 27 formuliert als zentrale Grundnorm der verschiedenen Hilfearten (zu den Hilfearten vgl. Wenn durchaus einzelne Elemente der Hilfearten kombinierbar sind, ist nicht nachvollziehbar, warum die einzelnen Hilfearten selber nicht kombinierbar sein sollten, wenn gerade dadurch dem erzieherischen Bedarf entsprechende effektive Hilfe geleistet werden könnte (z.B. 15 Abs. Eine „objektive Problemsetzung“ erscheint so eher als Illusion, der durch „pragmatische“ Ansätze zu begegnen ist (so Klatetzki, 1993, S. 109 ff., näher dazu Rz. 1 Satz 1). 11/5948, S. 232). 1 Nr. Artikel (§§ 1-11 SGB VIII) sind … Diese Begrifflichkeit ähnelt dem von der Rechtsprechung zum „erzieherischen Bedarf“ nach § 6 JWG entwickelten Begriff des „Erziehungsdefizits“ (BVerwG, FEVS 32, S. 358; FEVS 25, S. 265) und wirkt vergleichbar stigmatisierend. Dem Jugendlichen einen Betreuungshelfer zur Seite zu stellen, ist ausdrücklich als eine Form der Hilfe zur Erziehung im SGB VIII genannt (§ 30). § 33 gewährt werden kann (BVerwG, Urteil v. 12.9.96, 5 C 31.95, NDV RD 1997, S. 80 ff.). 52 Die Begriffe haben etwas mit der 7). bei Coester, 1983; Goldstein u.a., 1974, 1982, 1988; Jean d’Heur, 1993; Simitis u.a., 1979; Zenz, 1979. 3 JWG selbst Inhaberinnen des Rechtsanspruchs auf Hilfe zur Erziehung nach §§ 5, 6 JWG (s. auch Jans/Happe/Saurbier, § 27 Rz. Gestalt- und Gruppentherapie. Er kann sich aus konkludentem Verhalten der Anspruchsberechtigten (Jans/Happe/Saurbier, Erl. 3 dazu die Kommentierung zu § 6). 2 Satz 2. Der zeitliche Umfang der Hilfe zur Erziehung orientiert sich mit Blick auf die Voraussetzungen des § 27 ausschließlich am erzieherischen Bedarf im Einzelfall und nicht an einer von pädagogischen Gesichtspunkten unabhängigen Festsetzung der Laufzeit. Der Täter-Opfer-Ausgleich findet weder eine begriffliche noch inhaltliche Entsprechung in dem Hilfeartenkatalog der §§ 28 ff., kann jedoch aufgrund der Offenheit des Katalogs bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen u.U. Das SGB VIII enthält bezüglich des Verwaltungsverfahrens keine i.S.d. auch Rz. fehlender Ausbildungs- oder Arbeitsplatz eines Jugendlichen, schlechte schulische Leistungen, Lese-Rechtschreib-Schwäche eines Schülers). Der Vorrang der Sozialhilfe des § 10 Abs. 19 Art und Umfang der Hilfe richten sich nach dem erzieherischen Bedarf im Einzelfall; dabei soll das engere soziale Umfeld des Kindes oder des Jugendlichen einbezogen werden. Hilfen sollten lebensweltorientiert und entsprechend den Aussagen des 8. Während des gesamten Verfahrens kann der Richter bis zur Rechtskraft des Urteils vorläufige Anordnungen über die Erziehung treffen oder die Gewährung von Leistungen nach dem SGB VIII anregen (§ 71 Abs. Auch das BVerwG ist in seiner Rechtsprechung stets davon ausgegangen, das dem Kind bzw. 11 /5948, S. 68). insbesondere §§ 28-35) Anspruchsvoraussetzungen, die für alle Hilfearten gleichermaßen verbindlich sind. betreut. Es genügt, wenn sie dafür Sorge tragen, dass das Mündel seinem Wohl entsprechend durch andere gepflegt, erzogen und beaufsichtigt wird. 3 SGB X). 25). Im Bereich Leichte Sprache finden Sie Inhalte vom SGB II in leichter Sprache erklärt. Lebensjahres das Recht zusteht, zu beantragen, das der Jugendhilfeträger den Personensorgeberechtigten eine Jugendhilfeleistung anbietet; wobei die Annahme der Leistung in deren erzieherischem Ermessen läge (zur Frage der Bestellung eines Ergänzungspflegers, wenn die Personensorgeberechtigten trotz des Wunsches der Kinder bzw. Zur therapeutischen Leistung als eigenständige Form der Hilfe zur Erziehung s. Rz. Auf sie kann aber nur dann verwiesen werden, wenn die Praxis entsprechende Angebote überhaupt vorhält und sie den erzieherischen Bedarf gleichermaßen decken. in Form von milieuorientierten, stadtteilorientierten Konzepten und durch regionalisierte Angebote umgesetzt wird. Aus der Einbettung des § 27 in das auf dem Prinzip der Freiwilligkeit basierende Rechtssystem des SGB VIII ergibt sich, das eine Leistung erzieherischer Hilfen von Amts wegen nicht in Betracht kommt (so auch VG Schleswig, DAVorm.
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