Für die Modellvorhaben sind eine wissenschaftliche Begleitung und Auswertung vorzusehen. 2 Den Empfehlungen nach § 45c Abs. § 45b und 45c SGB XI Anmeldung für diesen Lehrgang Der/Die Helfer/in ist nach Landesrecht anerkannt (*gemäß Landesbetreuungsverordnung) und in einem Betreuungs- und Entlastungsdienst oder Tagesstätte berufstätig oder ehrenamtlich in einem Helferkreis tätig. Ist die Summe der bis zum 30. I S. 3728) zum 1.1.2002 eingefügt. Das heißt, sie werden nur ausgezahlt, wenn sie für einen konkreten Zweck verwendet werden. (4) Die Förderung des Auf- und Ausbaus und der Unterstützung von Gruppen ehrenamtlich tätiger sowie sonstiger zum bürgerschaftlichen Engagement bereiter Personen und entsprechender ehrenamtlicher Strukturen nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 erfolgt zur Förderung von Initiativen, die sich die Unterstützung, allgemeine Betreuung und Entlastung von Pflegebedürftigen und deren Angehörigen sowie vergleichbar nahestehenden Pflegepersonen zum Ziel gesetzt haben. (1) Zur Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen und Versorgungskonzepte und zur Förderung ehrenamtlicher Strukturen fördert der Spitzenverband Bund der Pflegekassen im Wege der Anteilsfinanzierung aus Mitteln des Ausgleichsfonds mit 25 Millionen Euro je Kalenderjahr 1. ermächtigung § 45b Entlastungsbetrag § 45c Förderung der Weiterentwicklung der Versorgungs-strukturen und des Ehrenamts, Verordnungs-ermächtigung § 45d Förderung der Selbsthilfe, Verordnungs-ermächtigung ... Rechtsprechung zu § 45b SGB XI. Die Auszahlung der Mittel für ein Projekt erfolgt, sobald für das Projekt eine konkrete Förderzusage durch das Land oder die kommunale Gebietskörperschaft vorliegt. Sommer, SGB XI § 45c Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen 0 Rechtsentwicklung Rz. Aus dem Konzept muss sich ergeben, dass eine angemessene Schulung und Fortbildung der Helfenden sowie eine kontinuierliche fachliche Begleitung und Unterstützung der ehrenamtlich Helfenden in ihrer Arbeit gesichert sind. § 45c - Sozialgesetzbuch (SGB) Elftes Buch (XI) - Soziale Pflegeversicherung - (SGB XI) Artikel 1 G.v. E-Mail: le-dak@bitmarck-daten.de. Näheres zur Durchführung der Förderung und zum Verfahren ist in den Empfehlungen nach § 45c Absatz 7 SGB XI festgelegt. Bei der Vereinbarung und Durchführung von Modellvorhaben kann im Einzelfall von den Regelungen des Siebten Kapitels abgewichen werden. Die „Verordnung der Sächsischen Staatsregierung zur (8) Der Finanzierungsanteil, der auf die privaten Versicherungsunternehmen entfällt, kann von dem Verband der privaten Krankenversicherung e. V. unmittelbar an das Bundesamt für Soziale Sicherung zugunsten des Ausgleichsfonds der Pflegeversicherung (§ 65) überwiesen werden. Hat der Pflegebedürftige einen zugelassenen Pflegedienst beauftragt, muss der Pflegedienst in einem schriftlichen Pflegevertrag die Art, den Inhalt und den Umfang der Leistungen einschließlich der dafür … Modellvorhaben zur Erprobung neuer Versorgungskonzepte und Versorgungsstrukturen insbesondere für an Demenz erkrankte Pflegebedürftige sowie andere Gruppen von Pflegebedürftigen, deren Versorgung in besonderem Maße der strukturellen Weiterentwicklung bedarf. Versorgungskonzepte und Versorgungsstrukturen nach § 45c Abs. 45c SGB XI sowie die Förderung von Modellvorhaben nach § 45d SGB XI die Förderung von Betreuungsangeboten ehrenamtlich Tätiger und der Selbsthilfe unter Einbeziehung der Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes und des Verbandes der privaten Krankenversicherung e.V. Neu ist, dass nunmehr auch die Förderung … (2) Der Zuschuss aus Mitteln der sozialen und privaten Pflegeversicherung ergänzt eine Förderung der in Absatz 1 Satz 1 genannten Zwecke durch das jeweilige Land oder die jeweilige kommunale Gebietskörperschaft. 9 SGB XI vom 24.07.2002" in der Fassung vom 05.12.2016. festgelegt. Sozialgesetzbuch (SGB) - Elftes Buch (XI) - Soziale Pflegeversicherung (Artikel 1 des Gesetzes vom 26. Modellvorhaben zur Erprobung neuer Versorgungskonzepte und Versorgungsstrukturen insbesondere für an Demenz erkrankte Pflegebedürftige sowie andere Gruppen von Pflegebedürftigen, deren Versorgung in besonderem Maße der strukturellen Weiterentwicklung bedarf. 1 UstA-VO Betreuungsgruppe (für Personen mit überwiegend kognitiven Einschränkungen, z. 1 SGB XI Bei Erstanträgen Anerkennungsbescheid nach UstA-VO sowie zu Grunde liegende Projekt- bzw. Nach dem 30. Institutionskennzeichen (IK): Als „EMPFÄNGER Nutzer“ (logischer Empfänger) und „EMPFÄNGER physikalisch“ geben Sie in der … § 45b (§ 8 AnFöVO) SGB XI Betreuung ambulant Zur Entlastung der pflegenden Angehörigen in ihrem häuslichen Umfeld hat der Gesetzgeber u. a. nach § 45b SGB XI Möglichkeiten der Unter-stützung geschaffen. Mittel, die in einem Land im jeweiligen Haushaltsjahr nicht in Anspruch genommen werden, können in das Folgejahr übertragen werden. Diese Fördertatbestände hatten sich zum 01.01.2019 geändert, so dass die Empfehlungen entsprechend anzupassen sind. § 45c Sozialgesetzbuch (SGB) - Elftes Buch (XI) - Soziale Pflegeversicherung (Artikel 1 des Gesetzes vom 26. sonen und entsprechender ehrenamtlicher Strukturen nach § 45c Abs. 1 Nr. Nach Satz 2 übertragene Mittel, die am Ende des Folgejahres nicht in Anspruch genommen worden sind, können für Projekte, für die bis zum Stichtag nach Satz 5 mindestens Art, Region und geplante Förderhöhe konkret benannt werden, im darauf folgenden Jahr von Ländern beantragt werden, die im Jahr vor der Übertragung der Mittel nach Satz 2 mindestens 80 Prozent der auf sie nach dem Königsteiner Schlüssel entfallenden Mittel ausgeschöpft haben. den Auf- und Ausbau von Angeboten zur Unterstützung im Alltag im Sinne des § 45a, den Auf- und Ausbau und die Unterstützung von Gruppen ehrenamtlich tätiger sowie sonstiger zum bürgerschaftlichen Engagement bereiter Personen und entsprechender ehrenamtlicher Strukturen sowie. … Die Absätze 2 und 6 finden keine Anwendung. SGB XI von den Pflegekassen zugelassenen Pflegeein-richtungen können auch nach Landesrecht anerkannte niedrigschwellige Anbieter von Entlastungsangeboten, welche nach § 45c SGB XI gefördert oder förderfähig sind, zusätzliche Entlastungsleistungen erbringen. (7) Der Spitzenverband Bund der Pflegekassen beschließt mit dem Verband der privaten Krankenversicherung e. V. nach Anhörung der Verbände der Behinderten und Pflegebedürftigen auf Bundesebene Empfehlungen über die Voraussetzungen, Ziele, Dauer, Inhalte und Durchführung der Förderung sowie zu dem Verfahren zur Vergabe der Fördermittel für die in Absatz 1 Satz 1 genannten Zwecke. April des auf das Folgejahr folgenden Jahres und stellt anschließend fest, in welchem Umfang die Mittel jeweils auf die beantragenden Länder entfallen. Der Ausgleichsfonds sammelt die nach Satz 3 eingereichten Anträge bis zum 30. SGB XI – Soziale Pflegeversicherung. Nach 45c Abs. 1 Förderung • Niedrigschwelliger Betreuungsangebote gem. Soweit Belange des Ehrenamts betroffen sind, erteilt das Bundesministerium für Gesundheit seine Zustimmung im Benehmen mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Modellprojekte nach § 45c SGB XI . Mai 1994, BGBl. In dem Paragraphen ist die Förderung für Selbsthilfegruppen geregelt, die sich die Unterstützung von Pflegebedürftigen sowie von deren Angehörigen und vergleichbar Nahestehenden zum Ziel gesetzt haben. URL: dav-ftam.bitmarck-daten.de. Soweit Mittel der Arbeitsförderung bei einem Projekt eingesetzt werden, sind diese einem vom Land oder von der Kommune geleisteten Zuschuss gleichgestellt. Die Empfehlungen bedürfen der Zustimmung des Bundesministeriums für Gesundheit und der Länder. April beantragten Mittel insgesamt größer als der dafür vorhandene Mittelbestand, so werden die vorhandenen Mittel nach dem Königsteiner Schlüssel auf die beantragenden Länder verteilt. Kurzbeschreibung und Qualifikationsnachweise der Fachkräfte. Der Zuschuss wird jeweils in gleicher Höhe gewährt wie der Zuschuss, der vom Land oder von der kommunalen Gebietskörperschaft für die einzelne Fördermaßnahme geleistet wird, sodass insgesamt ein Fördervolumen von 50 Millionen Euro im Kalenderjahr erreicht wird. den Auf- und Ausbau von Angeboten zur Unterstützung im Alltag im Sinne des § 45a, den Auf- und Ausbau und die Unterstützung von Gruppen ehrenamtlich tätiger sowie sonstiger zum bürgerschaftlichen Engagement bereiter Personen und entsprechender ehrenamtlicher Strukturen sowie. Der Paragraph 45c SGB XI regelt auf bundesgesetzlicher Ebene die Förderung der Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen und des Ehrenamts. Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung das Nähere über die Umsetzung der Empfehlungen zu bestimmen. (5) Im Rahmen der Modellförderung nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 sollen insbesondere modellhaft Möglichkeiten einer wirksamen Vernetzung der erforderlichen Hilfen für an Demenz erkrankte Pflegebedürftige und andere Gruppen von Pflegebedürftigen, deren Versorgung in besonderem Maße der strukturellen Weiterentwicklung bedarf, in einzelnen Regionen erprobt werden. Die private Pflegeversicherung beteiligt … Ehrenamtes nach § 45c SGB XI - ohne regionale Netzwerke nach Absatz 9 - Land Schlüssel1) Übertrag aus 20182) Budget 20194)5) Gesamt Baden-Württemberg 13,01280% Mitteilung 4.511.335,79 € Mitteilung Bayern 15,56491% Mitteilung 5.396.112,72 € Mitteilung Berlin 5,13754% Mitteilung 1.781.105,38 € Mitteilung (3) Die Förderung des Auf- und Ausbaus von Angeboten zur Unterstützung im Alltag im Sinne des § 45a nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 erfolgt als Projektförderung und dient insbesondere dazu, Aufwandsentschädigungen für die ehrenamtlich tätigen Helfenden zu finanzieren sowie notwendige Personal- und Sachkosten, die mit der Koordination und Organisation der Hilfen und der fachlichen Anleitung und Schulung der Helfenden durch Fachkräfte verbunden sind. I. Förderung eines Angebots zur Unterstützung im Alltag nach§ 45c Abs. Nach Satz 2 übertragene Mittel, die am Ende des Folgejahres nicht in Anspruch genommen worden sind, können für Projekte, für die bis zum Stichtag nach Satz 5 mindestens Art, Region und geplante Förderhöhe konkret benannt werden, im darauf folgenden Jahr von Ländern beantragt werden, die im Jahr vor der Übertragung der Mittel nach Satz 2 mindestens 80 Prozent der auf sie nach dem Königsteiner Schlüssel entfallenden Mittel ausgeschöpft haben. 9 SGB XI wurden 2019 mit insgesamt 1.115.196,46 Euro gefördert. 4). Gemeinsame Empfehlung zum Inhalt der Rahmenverträge nach § 75 Abs. Dabei handelt es sich um zweckgebundene Leistung. Im Datenaustausch nach §105 SGB XI ist ab 1.7.2020 die BITMARCK Service GmbH unsere Datenannahmestelle für die Leistungsart 10 - Entlastungsleistung nach §45b SGB XI. (1) Die auf das Land Hessen entfallende Summe nach § 45c Abs. Dem Antrag auf Förderung ist ein Konzept zur Qualitätssicherung des Angebots beizufügen. Modellprojekte nach § 45c SGB XI Leitfaden Betreuungsgruppen und Berichte aus Modellprojekten Ziel ist es, die pflegenden Angehörigen zu entlasten und pflegebedürftige Menschen zu unterstützen. im Rahmen des § 45c SGB XI in Bayern Fachlich-wissenschaftliche Begleitung im Auftrag des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege sowie der Arbeitsgemeinschaft der Pflegekassenverbände in Bayern und des Verbandes der Privaten Krankenversicherung e.V. Soweit Mittel der Arbeitsförderung bei einem Projekt eingesetzt werden, sind diese einem vom Land oder von der Kommune geleisteten Zuschuss gleichgestellt. Leistungen der Pflegeversicherung. In den Empfehlungen ist unter anderem auch festzulegen, welchen Anforderungen die Einbringung von Zuschüssen der kommunalen Gebietskörperschaften als Personal- oder Sachmittel genügen muss und dass jeweils im Einzelfall zu prüfen ist, ob im Rahmen der in Absatz 1 Satz 1 genannten Zwecke Mittel und Möglichkeiten der Arbeitsförderung genutzt werden können. Die Netzwerke sollen dabei helfen, den Die Auszahlung der Mittel für ein Projekt erfolgt, sobald für das Projekt eine konkrete Förderzusage durch das Land oder die kommunale Gebietskörperschaft vorliegt. I S. 1014) § 45d Förderung der Selbsthilfe, Verordnungsermächtigung. Förderung nach § 45d SGB XI - Selbsthilfegruppen mit dem Thema Plfege. Neugefasst durch G vom 21. Stand: Zuletzt geändert durch Art. § 45a SGB XI – Angebote zur Unterstützung im Alltag tragen dazu bei, Pflegepersonen zu entlasten, und helfen Pflegebedürftigen, möglichst lange in ihrer häuslichen Umgebung zu bleiben, soziale Kontakte aufrechtzuerhalten und ihren Alltag weiterhin möglichst selbständig bewältigen zu können. Pflegeversicherung und der privaten Pflegepflichtversicherung nach § 45c SGB XI in Höhe von 25 Mio. Die Modellvorhaben sind auf längstens fünf Jahre zu befristen. Durch eindeutige Formulierungen und Abgrenzungen in den verschiedenen Teilbereichen der Fördermöglichkeiten nach § 45 a, c und d SGB XI wird die Förderung der einzelnen Angebote im Sinne des Gesetzgebers gestärkt und das dringend notwendige Angebot der Selbsthilfe-Strukturen für Seniorinnen und Senioren und deren Angehörige bundesweit erweitert. Den Kreisen und kreisfreien Städten, Selbsthilfegruppen, -organisationen und -kontaktstellen im Sinne des § 45d sowie organisierten Gruppen ehrenamtlich tätiger sowie sonstiger zum bürgerschaftlichen Engagement bereiter Personen im Sinne des Absatzes 4 ist in ihrem jeweiligen Einzugsgebiet die Teilnahme an der geförderten strukturierten regionalen Zusammenarbeit zu ermöglichen. Leistungen entstehen, zu decken. § 45c Abs. 4 SGB XI §4 (1) Förderfähig sind: 1. (1) 1 Zur Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen und Versorgungskonzepte und zur Förderung ehrenamtlicher Strukturen fördert der Spitzenverband Bund der Pflegekassen im Wege der … Verordnung zur Ausführung der Sozialgesetze – Teil 8 Abschnitt 5 bis 8 . Dabei können auch stationäre Versorgungsangebote berücksichtigt werden. Soweit Belange des Ehrenamts betroffen sind, erteilt das Bundesministerium für Gesundheit seine Zustimmung im Benehmen mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Die Kontaktstelle für Selbstilfegruppen KIBiS ist Antragsstelle nach § 45d SGB XI mit dem Zuständigkeitsbereich Braunschweig. Vereinbarung nach § 33 Absatz 5 Satz 3 Pflegebegesetz (PflBG) i.V.m. Der Zuschuss wird jeweils in gleicher Höhe gewährt wie der Zuschuss, der vom Land oder von der kommunalen Gebietskörperschaft für die einzelne Fördermaßnahme geleistet wird, sodass insgesamt ein Fördervolumen von 50 Millionen Euro im Kalenderjahr erreicht wird. Die Modellvorhaben sind auf längstens fünf Jahre zu befristen. Mittel, die in einem Land im jeweiligen Haushaltsjahr nicht in Anspruch genommen werden, können in das Folgejahr übertragen werden. 1 Die Vorschrift wurde mit dem Pflegeleistungs-Ergänzungsgesetz (PflEG) v. 14.12.2001 (BGBl. Die Verausgabung der nach Satz 3 beantragten Fördermittel durch die Länder oder kommunalen Gebietskörperschaften darf sich für die entsprechend benannten Projekte über einen Zeitraum von maximal drei Jahren erstrecken. Der Ausgleichsfonds sammelt die nach Satz 3 eingereichten Anträge bis zum 30. § 45c SGB XI – Förderung der Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen und des Ehrenamts, Verordnungsermächtigung. 4) Regionale Netzwerke nach § 45c Abs. 1 S. 1 SGB XI jährlich 25 Millionen Euro zur Verfügung. 1 SGB XI wird rechnerisch und fiktiv entsprechend der Anteile der Menschen im Alter von 65 Jahren und älter auf die kreisfreien Städte und Landkreise verteilt unter Abzug der Mittel für folgende Förde rungen durch das Land ■ die Förderung nach § 4 dieser Rahmenvereinbarung und ■ die Modellvorhaben nach § 5 dieser Rahmenvereinbarung. Verordnung über die Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag nach dem SGB XI; Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von niedrigschw. §45c Abs. April eingehende Anträge werden in der Reihenfolge des Antragseingangs bearbeitet, bis die Fördermittel verbraucht sind. Die Absätze 2 und 6 finden keine Anwendung. Coronavirus … § 45b SGB XI Entlastungsbetrag (1) Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro monatlich. Aus dem Konzept muss sich ergeben, dass eine angemessene Schulung und Fortbildung der Helfenden sowie eine kontinuierliche fachliche Begleitung und Unterstützung der ehrenamtlich Helfenden in ihrer Arbeit gesichert sind. Die Förderung der strukturierten regionalen Zusammenarbeit erfolgt, indem sich die Pflegekassen einzeln oder gemeinsam im Wege einer Anteilsfinanzierung an den netzwerkbedingten Kosten beteiligen. Bei der Vereinbarung und Durchführung von Modellvorhaben kann im Einzelfall von den Regelungen des Siebten Kapitels abgewichen werden. ehrenamtliche Strukturen und weiterer Angebote nach § 45c SGB XI sowie Teil 8 Abschnitte 5 und 6 der Verordnung zur Ausfhrung der Sozialgesetz e (AVSG), fr Angehrigenarbeit nach der Richtlinie fr die Frderung im „Bayerischen Netzwerk Pflege“ An das Bayerische Landesamt fr Pflege Referat 44 Postfach 1365 92203 Amberg Zutreffendes ankreuzen ⊠ Der Entlastungsbetrag ist nach § 45b Sozialgesetzbuch XI ein geregelter Zuschuss, den alle Pflegebedürftigen in der häuslichen Pflege seit dem 01.01.2017 beantragen können, sofern Ihnen ein Pflegegrad zugesprochen wurde. Normen: § 45b SGB 11, § 45c SGB 11 Fundstelle: Nds. EUR/Jahr stehen aus Mitteln des Ausgleichsfonds zur … Soweit im Rahmen der Modellvorhaben personenbezogene Daten benötigt werden, können diese nur mit Einwilligung des Pflegebedürftigen erhoben, verarbeitet und genutzt werden. April beantragten Mittel insgesamt größer als der dafür vorhandene Mittelbestand, so werden die vorhandenen Mittel nach dem Königsteiner Schlüssel auf die beantragenden Länder verteilt. (9) Zur Verbesserung der Versorgung und Unterstützung von Pflegebedürftigen und deren Angehörigen sowie vergleichbar nahestehenden Pflegepersonen können die in Absatz 1 Satz 3 genannten Mittel für die Beteiligung von Pflegekassen an regionalen Netzwerken verwendet werden, die der strukturierten Zusammenarbeit von Akteuren dienen, die an der Versorgung Pflegebedürftiger beteiligt sind und die sich im Rahmen einer freiwilligen Vereinbarung vernetzen. im Alltag im Sinne des § 45 a SGB XI, von Initiativen des Ehrenamts im Sinne des § 45c SGB XI und der Selbst-hilfe nach § 45d SGB XI sowie die Rücknahme und den Widerruf der Anerkennung sind die Landkreise und der Regionalverband Saarbrücken zuständig. Dabei können auch stationäre Versorgungsangebote berücksichtigt werden. (1) Zur Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen und Versorgungskonzepte und zur Förderung ehrenamtlicher Strukturen fördert der Spitzenverband Bund der Pflegekassen im Wege der Anteilsfinanzierung aus Mitteln des Ausgleichsfonds mit 25 Millionen Euro je Kalenderjahr. Abschlussbericht (Teil 8) Modellprojekt Augsburg 2010- 2015 Damit zugelassene Betreuungseinrichtungen, als auch bereits zugelassene 9 SGB XI in Baden-Württemberg Informationen zum Antrags- und Förderverfahren Finanzierungsmöglichkeiten für lokale Demenznetzwerke, Regionalworkshop Süd, BAGSO e.V. Angebote zur Unterstützung im Alltag, Entlastungsbetrag, … § 45a Angebote zur Unterstützung im Alltag, Umwandlung des ambulanten … § 45b Entlastungsbetrag § 45c Förderung der Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen … Rechtsgrundlagen. 12. § 45b und 45c SGB XI Anmeldung für diesen Lehrgang Der/Die Helfer/in ist nach Landesrecht anerkannt (*gemäß Landesbetreuungsverordnung) und in einem Betreuungs- und Entlastungsdienst oder Tagesstätte berufstätig oder ehrenamtlich in einem Helferkreis tätig. der Kommunen und/oder der Arbeitsverwaltung Den Kreisen und kreisfreien Städten, Selbsthilfegruppen, -organisationen und -kontaktstellen im Sinne des § 45d sowie organisierten Gruppen ehrenamtlich tätiger sowie sonstiger zum bürgerschaftlichen Engagement bereiter Personen im Sinne des Absatzes 4 ist in ihrem jeweiligen Einzugsgebiet die Teilnahme an der geförderten strukturierten regionalen Zusammenarbeit zu ermöglichen. Welche Leistungen kann ich wahrnehmen? Im Einvernehmen mit allen Fördergebern können Zuschüsse der kommunalen Gebietskörperschaften auch als Personal- oder Sachmittel eingebracht werden, sofern diese Mittel nachweislich ausschließlich und unmittelbar dazu dienen, den jeweiligen Förderzweck zu erreichen. § 45c SGB XI Förderung der Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen und des Ehrenamts, Verordnungsermächtigung (1) Zur Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen und Versorgungskonzepte und zur Förderung ehrenamtlicher Strukturen fördert der Spitzenverband Bund der Pflegekassen im Wege der Anteilsfinanzierung aus Mitteln des Ausgleichsfonds mit 25 Millionen Euro … Je Kreis oder kreisfreier Stadt darf der Förderbetrag dabei 20 000 Euro je Kalenderjahr nicht überschreiten. Das Informationsblatt der Regionalbüros Alter, Pflege und Demenz unterstützt im Verfahren rund um die Antragstellung, Fördervolumen und zu erfüllende Kriterien für eine Förderung regionaler Netzwerke nach § 45c Absatz 9 SGB XI. AGInsO (PDF, 0,45 MB) Anlage 2 Abrechnungsvordruck Nds. 2015 (BGBl I S. 2424). 4Fördermittel nach Satz 3, die in dem jeweiligen Kalenderjahr nicht i… im Rahmen des § 45c SGB XI in Bayern Fachlich-wissenschaftliche Begleitung im Auftrag des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege sowie der Arbeitsgemeinschaft der Pflegekassenverbände in Bayern und des Verbandes der Privaten Krankenversicherung e.V. Diese unter § 45b SGB XI festgelegte Hilfe dient dazu, konkrete Aufwendungen, die Pflegebedürftigen bzw. § 97c Qualitätssicherung durch den Prüfdienst des Verbandes der privaten Krankenversicherung e. V. § 97d Begutachtung durch unabhängige Gutachter, § 100 Nachweispflicht bei Familienversicherung, § 102 Angaben über Leistungsvoraussetzungen, § 103 Kennzeichen für Leistungsträger und Leistungserbringer, § 105 Abrechnung pflegerischer Leistungen, § 106b Finanzierung der Einbindung der Pflegeeinrichtungen in die Telematikinfrastruktur, § 110 Regelungen für die private Pflegeversicherung, Qualitätssicherung, Sonstige Regelungen zum Schutz der Pflegebedürftigen, § 112a Übergangsregelung zur Qualitätssicherung bei Betreuungsdiensten, § 113 Maßstäbe und Grundsätze zur Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität, § 113a Expertenstandards zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität in der Pflege, § 113c Personalbemessung in Pflegeeinrichtungen, § 114a Durchführung der Qualitätsprüfungen, § 114b Erhebung und Übermittlung von indikatorenbezogenen Daten zur vergleichenden Messung und Darstellung von Ergebnisqualität in vollstationären Pflegeeinrichtungen, § 114c Richtlinien zur Verlängerung des Prüfrhythmus in vollstationären Einrichtungen bei guter Qualität und zur Veranlassung unangemeldeter Prüfungen; Berichtspflicht, § 115 Ergebnisse von Qualitätsprüfungen, Qualitätsdarstellung, Vergütungskürzung, § 115a Übergangsregelung für Pflege-Transparenzvereinbarungen und Qualitätsprüfungs-Richtlinien, § 117 Zusammenarbeit mit den nach heimrechtlichen Vorschriften zuständigen Aufsichtsbehörden, § 118 Beteiligung von Interessenvertretungen, Verordnungsermächtigung, § 119 Verträge mit Pflegeheimen außerhalb des Anwendungsbereichs des Wohn- und Betreuungsvertragsgesetzes, § 120 Pflegevertrag bei häuslicher Pflege, § 123 Durchführung der Modellvorhaben zur kommunalen Beratung Pflegebedürftiger und ihrer Angehörigen, Verordnungsermächtigung, § 124 Befristung, Widerruf und Begleitung der Modellvorhaben zur kommunalen Beratung; Beirat, § 125 Modellvorhaben zur Einbindung der Pflegeeinrichtungen in die Telematikinfrastruktur, Zulagenförderung der privaten Pflegevorsorge, § 127 Pflegevorsorgezulage; Fördervoraussetzungen, § 128 Verfahren; Haftung des Versicherungsunternehmens, § 129 Wartezeit bei förderfähigen Pflege-Zusatzversicherungen, § 133 Rechtsform und Vertretung in gerichtlichen Verfahren, Regelungen zur Rechtsanwendung im Übergangszeitraum, zur Überleitung in die Pflegegrade, zum Besitzstandsschutz für Leistungen der Pflegeversicherung sowie Übergangsregelungen im Begutachtungsverfahren im Rahmen der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs, § 140 Anzuwendendes Recht und Überleitung in die Pflegegrade, § 141 Besitzstandsschutz und Übergangsrecht zur sozialen Sicherung von Pflegepersonen, § 142 Übergangsregelungen im Begutachtungsverfahren, § 143 Sonderanpassungsrecht für die Allgemeinen Versicherungsbedingungen und die technischen Berechnungsgrundlagen privater Pflegeversicherungsverträge, Sonstige Überleitungs-, Übergangs- und Besitzstandsschutzregelungen, § 144 Überleitungs- und Übergangsregelungen, Verordnungsermächtigung, § 145 Besitzstandsschutz für pflegebedürftige Menschen mit Behinderungen in häuslicher Pflege, § 146 Übergangs- und Überleitungsregelung zur Beratung nach § 37 Absatz 3, Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der pflegerischen Versorgung während der durch das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 verursachten Pandemie, § 147 Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit nach § 18, § 149 Einrichtungen zur Inanspruchnahme von Kurzzeitpflege und anderweitige vollstationäre pflegerische Versorgung, § 150 Sicherstellung der pflegerischen Versorgung, Kostenerstattung für Pflegeeinrichtungen und Pflegebedürftige, § 150a Sonderleistung während der Coronavirus-SARS-CoV-2-Pandemie, Anlage 1 (zu § 15)Einzelpunkte der Module 1 bis 6; Bildung der Summe der Einzelpunkte in jedem Modul, Anlage 2 (zu § 15) Bewertungssystematik (Summe der Punkte und gewichtete Punkte)Schweregrad der Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten im Modul, (1) Zur Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen und Versorgungskonzepte und zur Förderung ehrenamtlicher Strukturen fördert der Spitzenverband Bund der Pflegekassen im Wege der Anteilsfinanzierung aus Mitteln des Ausgleichsfonds mit 25 Millionen Euro je Kalenderjahr.
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