§ 8b SGB VIII, Fachliche Beratung und Begleitung zum Schutz von Kindern und Juge... § 9 SGB VIII, Grundrichtung der Erziehung, Gleichberechtigung von Mädchen und Ju... § 10 SGB VIII, Verhältnis zu anderen Leistungen und Verpflichtungen, § 12 SGB VIII, Förderung der Jugendverbände, § 14 SGB VIII, Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz, § 16 SGB VIII, Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie, § 17 SGB VIII, Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung. 1. § 13 SGB VIII – die Rechtsgrundlage der Jugendsozialarbeit Einleitung Vor nunmehr fast 20 Jahren ist das Kinder- und Jugendhilfegesetz (Sozialge-setzbuch VIII - SGB VIII) in Kraft getreten und hat das bis dahin gültige Jugend-wohlfahrtsgesetz (JWG) abgelöst. AG SGB VIII) Vom 5. GRA SGB. Leistungen nach § 13 SGB VIII Auf der Rechtsfolgeseite der Norm sind in den Absätzen 1 bis 3 des § 13 SGB VIII verschie-denartige Leistungen vorgesehen. (1) Jungen Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind, sollen im Rahmen der Jugendhilfe sozialpädagogische Hilfen angeboten werden, die ihre schulische und berufliche Ausbildung, Eingliederung in die Arbeitswelt und ihre soziale Integration fördern. Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) – Kinder- und Jugendhilfe – Zweites Kapitel Leistungen der Jugendhilfe. § 13 SGB VIII (1) Jungen Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung indivi-dueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind, sollen im Rahmen der Jugendhilfe sozialpädagogische Hilfen angeboten werden, die ihre schulische und (2) Gemeinden, die Aufgaben nach Absatz 1 wahrnehmen, bilden einen Jugendausschuß. § 81 SGB VIII, Strukturelle Zusammenarbeit mit anderen Stellen und öffentlichen ... § 83 SGB VIII, Aufgaben des Bundes, Bundesjugendkuratorium. § 13 SGB VIII: Jugendsozialarbeit; Zusätzliche Informationen ausblenden. Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes v. 26. § 86b SGB VIII, Örtliche Zuständigkeit für Leistungen in gemeinsamen Wohnformen ... § 86c SGB VIII, Fortdauernde Leistungsverpflichtung und Fallübergabe bei Zuständ... § 86d SGB VIII, Verpflichtung zum vorläufigen Tätigwerden. Start Off nach §13 SGB VIII Zielgruppe Ziele Wie sollen die Ziele erreicht werden? Februar 1993 § 13 (1) Gemeinden, die nicht örtliche Träger nach § 1 Abs. I S. 1163) Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis. Ausfertigungsdatum: 26.06.1990 § 52a SGB VIII, Beratung und Unterstützung bei Vaterschaftsfeststellung und Gelt... § 53 SGB VIII, Beratung und Unterstützung von Pflegern und Vormündern, § 54 SGB VIII, Erlaubnis zur Übernahme von Vereinsvormundschaften, § 55 SGB VIII, Beistandschaft, Amtspflegschaft und Amtsvormundschaft. Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz (§ 14 SGB VIII) Wenn es um die möglichst umfassende Teilhabe junger – auch geflüchteter – Menschen geht, sei damit häufig der Ruf nach (mehr) Jugendsozialarbeit verbunden, stellen Andrea Pingel (Grundsatzreferentin bei der BAG KJS) und Dr. Eric von Santen (Wissenschaftlicher Referent am Deutschen Jugendinstitut) in ihrem Beitrag für das SGB VIII online Handbuch fest. Juni 1990, BGBl. (3) 1Jungen Menschen kann während der Teilnahme an schulischen oder beruflichen Bildungsmaßnahmen oder bei der beruflichen Eingliederung Unterkunft in sozialpädagogisch begleiteten Wohnformen angeboten werden. § 13 Abs. (1) Jungen Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind, sollen im Rahmen der Jugendhilfe sozialpädagogische Hilfen angeboten werden, die ihre schulische und berufliche Ausbildung, Eingliederung in die Arbeitswelt und ihre soziale Integration fördern. sich daher zur Aufgabe gemacht, Jugendsozialarbeit im Sinne des § 13 SGB VIII auf unterschiedlichem Wege faktisch zu stärken und rechtlich besser abzusichern. 1 bis 3, § 4 sowie § 5 Abs. Leistungen nach dem SGB II (Absatz 3) 7.1 Leistungen nach § 13 SGB VIII Nach Satz 1 haben die Leistungen der Jugendhilfe, z.B. Sozialgesetzbuch (SGB) I bis XII und weitere Gesetze zum Sozialrecht als Nachschlagewerk mit Volltextsuche. Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes v. 26. (3) Jungen Menschen kann während der Teilnahme an schulischen oder beruflichen Bildungsmaßnahmen oder bei der beruflichen Eingliederung Unterkunft in sozialpädagogisch begleiteten Wohnformen angeboten werden. dejure.org Übersicht SGB VIII Abs./Nr./Satz hervorheben Rechtsprechung zu § 12 SGB VIII § 11 Jugendarbeit § 12 Förderung der Jugendverbände § 13 Jugendsozialarbeit § 14 Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz § 15 Landesrechts- § 58a SGB VIII, Sorgeregister; Bescheinigung über Nichtvorliegen von Eintragunge... § 64 SGB VIII, Datenübermittlung und -nutzung. bb. Die Aussicht auf erfolgreiches Absolvieren einer Bildungsmaßnahme (Schule) begründet diesen Bedarf. 2 sind, können im Einvernehmen mit dem örtlichen Träger Aufgaben der öffentlichen Jugendhilfe wahrnehmen. Sie richtet sich an alle Schüler/innen, ohne die einschränkenden Voraussetzungen des § 13 SGB VIII. 22 Entscheidungen zu § 13 SGB VII in unserer Datenbank: In diesen Entscheidungen suchen: LSG Berlin-Brandenburg, 28.01.2016 - L 3 U 84/13. Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes v. 26. 289 Entscheidungen zu § 13 SGB VI in unserer Datenbank: In diesen Entscheidungen suchen: LSG Bayern, 26.09.2018 - L 19 R 444/16. 1 heißt es: „Jungen Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind, 2In diesen Fällen sollen auch der notwendige Unterhalt des jungen Menschen sichergestellt und Krankenhilfe nach Maßgabe des § 40 geleistet werden. Mit dem Ausbau der Ganztagsschulen gewinnt sie zunehmend an Bedeutung. Juni 1990, BGBl. § 88a SGB VIII, Örtliche Zuständigkeit für vorläufige Maßnahmen, Leistungen und ... § 89 SGB VIII, Kostenerstattung bei fehlendem gewöhnlichen Aufenthalt, § 89a SGB VIII, Kostenerstattung bei fortdauernder Vollzeitpflege. Sgb viii 41 - Der Gewinner Um Ihnen bei der Produktauswahl etwas unter die Arme zu greifen, hat unsere Redaktion schließlich einen Testsieger ausgesucht, welcher ohne Zweifel aus all den getesteten Sgb viii 41 beeindruckend auffällig war - insbesondere der Faktor Preis-Leistungs-Verhältnis. Satz 2 macht davon eine für die Praxis bedeutsame Ausnahme für die U-25.Für sie sieht ei-nerseits § 13 SGB VIII Leistungen vor: a. § 18 SGB VIII, Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge und... § 19 SGB VIII, Gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder, § 20 SGB VIII, Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen. SGB VIII. Bereichsmenu 1505446. rvRecht. Insbesondere vor dem Hintergrund der Reformierung des Kinder- und Jugendhilferechts, welche eine mögliche Streichung des § 13 SGB VIII vorsieht, ist der Artikel von großer Relevanz. SGB-VIII-REFORM »MITREDEN – MITGESTALTEN« • Wirksamer Kinderschutz (12.02.2019) Heimaufsicht • Kooperation von Kinder- und Jugendhilfe und Gesundheitswesen • Schnittstelle Justiz • Beteiligung • Auslandsmaßnahmen • Fremdunterbringung: Kindesinteressen wahren – Eltern unterstützen – Familien stärken (04.04.2019) § 35a SGB VIII, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendlic... § 36a SGB VIII, Steuerungsverantwortung, Selbstbeschaffung, § 37 SGB VIII, Zusammenarbeit bei Hilfen außerhalb der eigenen Familie, § 38 SGB VIII, Vermittlung bei der Ausübung der Personensorge, § 39 SGB VIII, Leistungen zum Unterhalt des Kindes oder des Jugendlichen, § 41 SGB VIII, Hilfe für junge Volljährige, Nachbetreuung, § 42 SGB VIII, Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen. Das Gericht bestätigt den grundsätzlich vorhandenen Rechtsanspruch eines jungen Volljährigen (in diesem Fall des Geflüchteten) auf Leistungen nach § 13 (3) SGB VIII, wenn der Bedarf hinreichend nachgewiesen werden kann. 1 SGB VIII Als Leistungen sollen sozialpädagogische Hilfen angeboten werden, deren Ziel es ist, die schulische und berufliche Ausbildung, Den Artikel " Jugendberufshilfe nach § 13 SGB VIII - Jugendhilfe zwischen Schnittstellenproblemen, Verdrängung und sozialpädagogischem Profil" erhalten Sie hier . 2 SGB VIII und Coaching / Förderung nach § 45 SGB. Selbstverständlich ist jeder Sgb viii 41 direkt auf amazon.de verfügbar und somit direkt lieferbar. Gesetznavigation: zum vorherigen Abschnitt, Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) Kinder- und Jugendhilfe, Gesetze, Verordnungen, Rechtsprechung und Justizverwaltungsvorschriften, Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) Kinder- und Jugendhilfe Bundesrecht, § 1 SGB VIII, Recht auf Erziehung, Elternverantwortung, Jugendhilfe, § 3 SGB VIII, Freie und öffentliche Jugendhilfe. dejure.org Übersicht SGB VIII Abs./Nr./Satz hervorheben Rechtsprechung zu § 14 SGB VIII § 11 Jugendarbeit § 12 Förderung der Jugendverbände § 13 Jugendsozialarbeit § 14 Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz § 15 Landesrechts- (4) Die Angebote sollen mit den Maßnahmen der Schulverwaltung, der Bundesagentur für Arbeit, der Träger betrieblicher und außerbetrieblicher Ausbildung sowie der Träger von Beschäftigungsangeboten abgestimmt werden. Rechtsprechung zu § 13 SGB VII. § 13 SGB VIII stärken Um die soziale Ausgrenzung benachteiligter und individuell beeinträchtigter junger Menschen zu verhindern, müssen Förderangebote (weiter-)entwickelt werden und die Jugendsozialarbeit auf kommunaler Ebene und auf Länderebene gestärkt sowie lokale Netzwerke entwickelt werden. In Abs. In diesen Fällen sollen auch der notwendige Unterhalt des jungen Menschen sichergestellt und Krankenhilfe nach Maßgabe des § 40 geleistet werden. 13 SGB VIII, aber dieser betrifft nicht die arbeitsweltbezogene Jugendsozialarbeit, sondern geht allein auf das Konto des Ausbaus der Schulsozialarbeit sowie der migrationsbezogenen Arbeit. Die Jugendsozialarbeit ist in den letzten Jahren in eine bedeutsame Umbruchsituation geraten. bandsarbeit und Jugendsozialarbeit nach den §§ 11,12 und 13 SGB VIII ist die Beachtung der Infektionsschutzregeln der § 3 Abs. § 13 SGB VIII Jugendsozialarbeit (1) Jungen Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind, sollen im Rahmen der Jugendhilfe sozialpädagogische Hilfen angeboten werden, die ihre schulische und berufliche Ausbildung, Eingliederung in die Arbeitswelt und ihre soziale Integration fördern. (4) Die Angebote sollen mit den Maßnahmen der Schulverwaltung, der Bundesagentur für Arbeit, der Träger betrieblicher und außerbetrieblicher Ausbildung sowie der Träger von Beschäftigungsangeboten abgestimmt werden. SGB 8. Auf § 13 SGB VIII verweisen folgende Vorschriften: Achtes Buch Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfegesetz - (SGB VIII) Allgemeine Vorschriften § 2 (Aufgaben der Jugendhilfe) Leistungen der Jugendhilfe Hilfe zur Erziehung, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche, Hilfe für junge Volljährige Hilfe zur Erziehung § 76 SGB VIII, Beteiligung anerkannter Träger der freien Jugendhilfe an der Wahr... § 77 SGB VIII, Vereinbarungen über die Höhe der Kosten, § 78b SGB VIII, Voraussetzungen für die Übernahme des Leistungsentgelts, § 78c SGB VIII, Inhalt der Leistungs- und Entgeltvereinbarungen, § 78e SGB VIII, Örtliche Zuständigkeit für den Abschluss von Vereinbarungen, § 79 SGB VIII, Gesamtverantwortung, Grundausstattung, § 79a SGB VIII, Qualitätsentwicklung in der Kinder- und Jugendhilfe. § 65 SGB VIII, Besonderer Vertrauensschutz in der persönlichen und erzieherische... § 68 SGB VIII, Sozialdaten im Bereich der Beistandschaft, Amtspflegschaft und de... § 69 SGB VIII, Träger der öffentlichen Jugendhilfe, Jugendämter, Landesjugendämt... § 70 SGB VIII, Organisation des Jugendamts und des Landesjugendamts, § 71 SGB VIII, Jugendhilfeausschuss, Landesjugendhilfeausschuss, § 72a SGB VIII, Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen, § 74 SGB VIII, Förderung der freien Jugendhilfe, § 74a SGB VIII, Finanzierung von Tageseinrichtungen für Kinder, § 75 SGB VIII, Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe. Um fundierter zu sagen, welchen Stellenwert die Jugendhilfe der Jugendsozialarbeit die Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII, grundsätzlich Vorrang. § 89b SGB VIII, Kostenerstattung bei vorläufigen Maßnahmen zum Schutz von Kinder... § 89c SGB VIII, Kostenerstattung bei fortdauernder oder vorläufiger Leistungsver... § 89d SGB VIII, Kostenerstattung bei Gewährung von Jugendhilfe nach der Einreise, § 89e SGB VIII, Schutz der Einrichtungsorte, § 89f SGB VIII, Umfang der Kostenerstattung, § 90 SGB VIII, Pauschalierte Kostenbeteiligung, § 92 SGB VIII, Ausgestaltung der Heranziehung, § 95 SGB VIII, Überleitung von Ansprüchen, § 97 SGB VIII, Feststellung der Sozialleistungen, § 97c SGB VIII, Erhebung von Gebühren und Auslagen, § 98 SGB VIII, Zweck und Umfang der Erhebung, § 101 SGB VIII, Periodizität und Berichtszeitraum, § 106 SGB VIII, Einschränkung eines Grundrechts, Gesamte Vorschrift zur Druckliste hinzufügen, /Gesetze des Bundes und der Länder/Bund/SGB VIII - Sozialgesetzbuch, Achtes Buch/§§ 11 - 41, Zweites Kapitel - Leistungen der Jugendhilfe/§§ 11 - 15, Erster Abschnitt - Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, erzieherischer Kinder- und Jugendschutz/, http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=137494,14. § 56 SGB VIII, Führung der Beistandschaft, der Amtspflegschaft und der Amtsvormu... § 57 SGB VIII, Mitteilungspflicht des Jugendamts, § 58 SGB VIII, Gegenvormundschaft des Jugendamts. § 13 SGB I Aufklärung Die Leistungsträger, ihre Verbände und die sonstigen in diesem Gesetzbuch genannten öffentlich-rechtlichen Vereinigungen sind verpflichtet, im Rahmen ihrer Zuständigkeit die Bevölkerung über die Rechte und Pflichten nach diesem Gesetzbuch aufzuklären. § 87 SGB VIII, Örtliche Zuständigkeit für vorläufige Maßnahmen zum Schutz von Ki... § 87a SGB VIII, Örtliche Zuständigkeit für Erlaubnis, Meldepflichten und Untersa... § 87b SGB VIII, Örtliche Zuständigkeit für die Mitwirkung in gerichtlichen Verfa... § 87c SGB VIII, Örtliche Zuständigkeit für die Beistandschaft, die Amtspflegscha... § 87d SGB VIII, Örtliche Zuständigkeit für weitere Aufgaben im Vormundschaftswes... § 87e SGB VIII, Örtliche Zuständigkeit für Beurkundung und Beglaubigung, § 88 SGB VIII, Örtliche Zuständigkeit bei Aufenthalt im Ausland. § 13 SGB VIII – Jugendsozialarbeit (1) Jungen Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind, sollen im Rahmen der Jugendhilfe sozialpädagogische Hilfen angeboten werden, die ihre schulische und berufliche Ausbildung, Eingliederung in die Arbeitswelt und ihre soziale Integration fördern. Als „Motorwechsel in der Jugendhilfe“ hat es Dieser Frage widmete sich auch die Mitgliederversammlung der Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit (BAG KJS) und diskutierte die … Teilnehmer werden Unsere Partner Hausaufgabenbetreuung „Start Off" „Start Off“ ist ein sozialpädagogisch orientiertes Angebot mit dem Ziel der Entwicklung schulischer, beruflicher und gesellschaftlicher Perspektiven für schulmüde Jugendliche. Die Werkschule Berlin e. V. bietet Aktivierungshilfe nach § 45 SGB, Berufsorientierung nach § 13, Abs. Münder/Meysen/Trenczek, Frankfurter Kommentar SGB VIII. Viele Fragen sich deshalb, ob nicht die Zeit der klassischen Jugendsozialarbeit vorbei ist und ob § 13 SGB VIII noch zeitgemäß ist. § 86 SGB VIII, Örtliche Zuständigkeit für Leistungen an Kinder, Jugendliche und ... § 86a SGB VIII, Örtliche Zuständigkeit für Leistungen an junge Volljährige. Rechtsprechung zu § 13 SGB VI. Wenn sie zum Ende dieses Artikels darauf hinweisen, dass der in Kürze erscheinende Entwurf der SGB VIII-Reform womöglich eine Streichung des oben zitierten Absatzes 2 des § 13 SGB VIII vorsehen könnte, deutet dies vielleicht auch darauf hin, dass unter anderem die seit mehreren Jahren zu erlebende Praxis der Zuweisung zum JobCenter gesetzlich manifestiert würde.
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